Erklärung zur Barrierefreiheit

Allgemeine Vorbemerkungen

Die TU Dort­mund hat den Anspruch, ihre Websites und mobilen An­wen­dungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt graphics.cs.tu-dortmund.de (ohne Subdomains) gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Infor­mations­technik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.
 

Stand der Vereinbarkeit mit den An­for­der­ungen

Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung

Erstellt am: 23.06.2020
Zuletzt geprüft am: 20.06.2024
 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • In den Webauftritt eingebundene PDF-Dokumente
  • In den Webauftritt eingebundene Videos

Gründe:

  • Aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, konnten diese bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden. Sie werden sukzessive angepasst.
  • Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden.

Barrierefreie Alternativen:

  • Im Falle von nicht bar­ri­e­re­frei­en Inhalten nutzen Sie bitte die unten angegebenen Kontaktdaten.
     

Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der An­for­der­ungen an die Barrierefreiheit mitteilen und In­for­ma­ti­onen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.

Kontakt:
Technische Universität Dortmund
Lehrstuhl für Computergraphik
Otto-Hahn-Straße 16
44227 Dortmund
Telefon:+49 (0) 231 755 6128
E-Mail: wwwarydmin@lascs7.cs.tu-5mqsxdor4vohtmund.dvje09i

Bitte geben Sie bei der Nachricht das Stichwort Barrierefreiheit an und teilen uns unter Nennung der URL mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen.
 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie In­for­ma­ti­ons­tech­nik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Men­schen mit Be­hin­derung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, können Sie dafür einen entsprechenden Antrag ausfüllen und ihn per E-Mail (ombnazhwudss+mijetelle-barwqrisferefreiegyksv-it@magslc.nrwog.defh) an die Ombudsstelle senden. Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie auf der Website der Ombudsstelle.

Ombudsstelle für barrierefreie Infor­mations­technik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Men­schen mit Be­hin­de­run­gen
Fürstenwall 25  
40219 Düsseldorf
 

Weiterführende In­for­ma­ti­onen zur Barrierefreiheit an der TU Dort­mund

Auf der folgenden Seite finden Sie eine Übersicht über Maß­nahmen der TU Dort­mund, Barrieren abzubauen sowie hilfreiche Links zu An­ge­boten und Ansprechpersonen: TU Dort­mund inklusiv

DoBuS – der Bereich Behinderung und Studium der TU Dort­mund – bietet Beratung und Dienstleistungen für Stu­die­ren­de und Lehrende mit dem Ziel an, chancengleiche Bedingungen für Personen mit Be­hin­de­run­gen oder chronischen Krankheiten in Studium und Lehre zu schaffen. Zu DoBuS

Die TU Dort­mund bietet In­for­ma­ti­onen über ihr Profil in Leichter Sprache und in Gebärdensprache an.